Für Beleuchtung in Innenräumen gibt es klare Normen und Richtlinien, die sowohl Mindestwerte als auch teilweise Maximalwerte für die Beleuchtungsstärke (Lux) festlegen.
Die wichtigste Norm ist die DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“:
Sie legt Mindestbeleuchtungsstärken (Lux) je nach Tätigkeit und Raum Art fest
(z. B. 500 lx für Büroarbeit, 300 lx für Klassenzimmer, 150 lx für Flure).
Eine Obergrenze für Lux ist in der Regel nicht explizit definiert, aber es gibt Anforderungen an Blendungsbegrenzung (UGR-Wert) und gleichmässige Ausleuchtung, damit es nicht „zu hell“ oder unangenehm wird.
Allgemein gilt
Mindestwerte sind verbindlich (z. B. 500 lx am Arbeitsplatz).
Maximalwerte werden nicht direkt begrenzt, sondern über Kriterien wie:
UGR (Unified Glare Rating) – zur Begrenzung von Blendung
Leuchtdichteverteilung – keine zu starken Helligkeitsunterschiede
Psychologische Aspekte – zu hohe Beleuchtungsstärken können ermüden oder unangenehm wirken
Praktisch heißt das:
Es gibt keine feste „Lux-Obergrenze“, aber die Normen sorgen über Blendungs- und Komfortkriterien dafür, dass man nicht übermässig hohe Werte einsetzt.
Typische Mindest-Beleuchtungsstärken (Lux)
Büro / Bildschirmarbeit: 500 lx
Besprechungsräume: 500 lx
Empfang / Lobby: 300 lx
Flure / Gänge: 100–200 lx
Treppenhäuser: 150 lx
Archiv / Lager (einfach): 100 lx
Feinlager / Kommissionierung: 200 lx
Klassenzimmer / Unterrichtsräume: 300 lx
Laborräume: 500 lx
Werkstätten / Feinmontage: 750 lx
Zeichen- oder CAD-Arbeitsplätze: 750–1000 lx
Wichtig: Diese Werte gelten für die Arbeitsfläche (z. B. Schreibtischhöhe). Für die Umgebung sind teils geringere Werte vorgesehen.
Höhere Beleuchtungsstärken sind erlaubt, solange Blendung (UGR) und Lichtqualität eingehalten werden.