Für Beleuchtung in Innenräumen gibt es klare Normen und Richtlinien, die sowohl Mindestwerte als auch teilweise Maximalwerte für die Beleuchtungsstärke (Lux) festlegen.
- Die wichtigste Norm ist die DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“:
- Sie legt Mindestbeleuchtungsstärken (Lux) je nach Tätigkeit und Raum Art fest
(z. B. 500 lx für Büroarbeit, 300 lx für Klassenzimmer, 150 lx für Flure).
- Eine Obergrenze für Lux ist in der Regel nicht explizit definiert, aber es gibt Anforderungen an Blendungsbegrenzung (UGR-Wert) und gleichmässige Ausleuchtung, damit es nicht „zu hell“ oder unangenehm wird.
Allgemein gilt
- Mindestwerte sind verbindlich (z. B. 500 lx am Arbeitsplatz).
- Maximalwerte werden nicht direkt begrenzt, sondern über Kriterien wie:
- UGR (Unified Glare Rating) – zur Begrenzung von Blendung
- Leuchtdichteverteilung – keine zu starken Helligkeitsunterschiede
- Psychologische Aspekte – zu hohe Beleuchtungsstärken können ermüden oder unangenehm wirken
Praktisch heißt das:
- Es gibt keine feste „Lux-Obergrenze“, aber die Normen sorgen über Blendungs- und Komfortkriterien dafür, dass man nicht übermässig hohe Werte einsetzt.
Typische Mindest-Beleuchtungsstärken (Lux)
- Büro / Bildschirmarbeit: 500 lx
- Besprechungsräume: 500 lx
- Empfang / Lobby: 300 lx
- Flure / Gänge: 100–200 lx
- Treppenhäuser: 150 lx
- Archiv / Lager (einfach): 100 lx
- Feinlager / Kommissionierung: 200 lx
- Klassenzimmer / Unterrichtsräume: 300 lx
- Laborräume: 500 lx
- Werkstätten / Feinmontage: 750 lx
- Zeichen- oder CAD-Arbeitsplätze: 750–1000 lx
Wichtig: Diese Werte gelten für die Arbeitsfläche (z. B. Schreibtischhöhe). Für die Umgebung
sind teils geringere Werte vorgesehen.
Höhere Beleuchtungsstärken sind erlaubt, solange Blendung (UGR) und Lichtqualität eingehalten werden.